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   BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 195/93   

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BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 195/93 (https://dejure.org/1994,8631)
BAG, Entscheidung vom 20.01.1994 - 8 AZR 195/93 (https://dejure.org/1994,8631)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 195/93 (https://dejure.org/1994,8631)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung wegen mangelnder Qualifikation - Kündigung wegen fehlender Eignung - Tätigkeit als ehrenamtlicher Parteisekretär - Vermittlung der Grundwerte der Verfassung - Berechtigte Zweifel an der persönlichen Eignung eines Lehrers - Entlassung eines Beamten auf Probe - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 356/92

    Einigungsvertrag - mangelnde persönliche Eignung

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 195/93
    Er muß insbesondere die Gewähr dafür bieten, daß er in Krisenzeiten und ernsthaften Konfliktsituationen zu den Grundwerten der Verfassung steht (BVerfG Beschluß vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG; BAG Urteil vom 18. März 1993 - 8 AZR 356/92 - zur Veröffentlichung bestimmt, unter B III 1, 2 der Gründe).

    Die Regelung in Abs. 4 Ziff. 1 EV zwingt den öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber im übergeordneten staatlichen Interesse nicht, gleichsam die rechtsstaatliche Einstellung eines Arbeitnehmers in jedem Falle zunächst zu erproben (BAG Urteil vom 18. März 1993, a.a.O.).

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 195/93
    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (vgl. BVerfGE 2, 1 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51] - Leitsatz 2 -).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 195/93
    Er muß insbesondere die Gewähr dafür bieten, daß er in Krisenzeiten und ernsthaften Konfliktsituationen zu den Grundwerten der Verfassung steht (BVerfG Beschluß vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG; BAG Urteil vom 18. März 1993 - 8 AZR 356/92 - zur Veröffentlichung bestimmt, unter B III 1, 2 der Gründe).
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 195/93
    Es gelten nicht die Grundsätze für Einstellungen in den öffentlichen Dienst, sondern die für Kündigungen (vgl. zum Beurteilungsspielraum BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a aa der Gründe; BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu III der Gründe; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Volksschulen; BVerwG Urteil vom 28. November 1980 - 2 C 24.78 - AP Nr. 12 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Entlassung eines Beamten auf Probe), denn durch eine auf Abs. 4 Ziff. 1 EV gestützte Kündigung wird in besonderer Weise in das Grundrecht der Berufsfreiheit des einzelnen Beschäftigten eingegriffen.
  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 195/93
    Es gelten nicht die Grundsätze für Einstellungen in den öffentlichen Dienst, sondern die für Kündigungen (vgl. zum Beurteilungsspielraum BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a aa der Gründe; BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu III der Gründe; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Volksschulen; BVerwG Urteil vom 28. November 1980 - 2 C 24.78 - AP Nr. 12 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Entlassung eines Beamten auf Probe), denn durch eine auf Abs. 4 Ziff. 1 EV gestützte Kündigung wird in besonderer Weise in das Grundrecht der Berufsfreiheit des einzelnen Beschäftigten eingegriffen.
  • BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 169/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 195/93
    Es gelten nicht die Grundsätze für Einstellungen in den öffentlichen Dienst, sondern die für Kündigungen (vgl. zum Beurteilungsspielraum BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a aa der Gründe; BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu III der Gründe; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Volksschulen; BVerwG Urteil vom 28. November 1980 - 2 C 24.78 - AP Nr. 12 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Entlassung eines Beamten auf Probe), denn durch eine auf Abs. 4 Ziff. 1 EV gestützte Kündigung wird in besonderer Weise in das Grundrecht der Berufsfreiheit des einzelnen Beschäftigten eingegriffen.
  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 456/82

    Ordentliche Kündigung eines im Angestelltenverhältnis beschäftigten

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 195/93
    Es gelten nicht die Grundsätze für Einstellungen in den öffentlichen Dienst, sondern die für Kündigungen (vgl. zum Beurteilungsspielraum BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a aa der Gründe; BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu III der Gründe; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Volksschulen; BVerwG Urteil vom 28. November 1980 - 2 C 24.78 - AP Nr. 12 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Entlassung eines Beamten auf Probe), denn durch eine auf Abs. 4 Ziff. 1 EV gestützte Kündigung wird in besonderer Weise in das Grundrecht der Berufsfreiheit des einzelnen Beschäftigten eingegriffen.
  • BAG, 28.08.1964 - 1 AZR 414/63

    Krankengeld - Krankengeldzuschuß - Jugendarbeit

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 195/93
    Das Revisionsgericht kann diese Rechtsanwendung durch das Berufungsgericht nur insoweit nachprüfen, ob die Würdigung durch den Tatrichter vollständig und umfassend ist, ob sie den zu beurteilenden Rechtsbegriff verkannt hat, ob sie unter Verstoß gegen die Denkgesetze zustande gekommen ist und ob sie schließlich auf einem ordnungsgemäß gerügten Verfahrensverstoß beruht (vgl. BAGE 16, 228, 233 f. [BAG 28.08.1964 - 1 AZR 414/63] = AP Nr. 9 zu § 394 BGB, zu II der Gründe; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 73 Rz 7. mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 25.02.1993 - 8 AZR 246/92

    Anerkennung von Lehrbefähigungen im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 195/93
    Insofern entspricht das angefochtene Urteil der ständigen Rechtsprechung des Senats (u.a. Urteile vom 25. Februar 1993 - 8 AZR 246/92 -, zur Veröffentlichung bestimmt, und vom 23. September 1993 - 8 AZR 678/92 -, n.v.), auf die verwiesen werden kann.
  • BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 678/92
    Auszug aus BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 195/93
    Insofern entspricht das angefochtene Urteil der ständigen Rechtsprechung des Senats (u.a. Urteile vom 25. Februar 1993 - 8 AZR 246/92 -, zur Veröffentlichung bestimmt, und vom 23. September 1993 - 8 AZR 678/92 -, n.v.), auf die verwiesen werden kann.
  • BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 57/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Beweislast

    Wurde dieses wichtige Amt wiederholt ausgeübt, ist die besondere Identifikation des ehrenamtlichen Parteisekretärs mit den Zielen des SED-Staates indiziert (Senatsurteile vom 16. Dezember 1993 - 8 AZR 15/93 - n. v., zu B II 2 der Gründe; vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 24/93 - n. v., zu B III 2 c aa der Gründe; vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 195/93 - n. v., zu B I b der Gründe; vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 128/93 - n. v., zu B III 3 a der Gründe).
  • BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 173/93

    Wirksamkeit einer auf den Einigungsvertrag gestützten ordentlichen Kündigung -

    Die Kündigung wegen persönlicher Nichteignung eines Lehrers knüpft nicht an die frühere politische Überzeugung des einzelnen Lehrers an (vgl. Urteil des Senats vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 195/93 - n. v., zu B 1 c der Gründe).
  • BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 172/93

    Wirksamkeit einer ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Zulässigkeit

    Die Kündigung wegen persönlicher Nichteignung eines Lehrers knüpft nicht an die frühere politische Überzeugung des einzelnen Lehrers an (vgl. Urteil des Senats vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 195/93 - n.v., zu B 1 c der Gründe).
  • LAG Sachsen, 27.10.1995 - 2 Sa 796/95

    Ordentliche Kündigung; Mangelnde persönliche Eignung; Tätigkeit in öffentlicher

    Es kann dahinstehen, ob durch die ebenfalls das Amt eines Schuldirektors bzw. seines Stellvertreters betreffenden Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 20.01.1994 (8 AZR 613/92, 8 AZR 24/93, 8 AZR 195/93), durch seine Urteile vom 17.02.1994 (8 AZR 128/83, 8 AZR 194/93) oder durch sein Urteil vom 28.04.1994 (8 AZR 57/93), sämtlich dokumentiert in Juris, eine Änderung der Rechtsprechung eingeleitet werden sollte.
  • BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 233/93
    Die Kündigung wegen persönlicher Nichteignung eines Lehrers knüpft nicht an die frühere politische Überzeugung des einzelnen Lehrers an (vgl. Urteil des Senats vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 195/93 - n. v., zu B 1 c der Gründe).
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